Die Gemeinde Roetgen informiert:
Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz (OBG)- in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Roetgen für Altweiberfastnacht / Fettdonnerstag 2020 folgende
Allgemeinverfügung
- Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen
Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen ist innerhalb der unter Ziffer 3 beschriebenen Fläche in dem unter Ziffer 2 genannten Zeitraum untersagt. Glasbehältnisse sind alle Behältnisse, die aus Glas hergestellt sind, wie zum Beispiel Flaschen und Gläser. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten und Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.
- Zeitlicher Geltungsbereich
Das Verbot gilt in dem unter Ziffer 3 genannten Bereich für: Altweiberfastnacht / Fettdonnerstag Donnerstag, 20.02.2020, von 08.00 Uhr bis Freitag, 21.02.2020, 08.00 Uhr.